Information: Freischaufeln von Dächern
Aufgrund der großen Schneemengen erreichen uns
immer wieder Anfragen, ob es möglich wäre, die Feuerwehr zum Freischaufeln von
Dächern anzufordern.
Nur bei augenscheinlicher Gefahr in Verzug (zB
bereits Schäden ersichtlich od. zB nachweis eines Statikers) und wenn kein
gewerbliches Unternehmen zeitnah greifbar ist, kann die Feuerwehr zur Abwehr
einer unmittelbaren Gefährdung (insbesondere von Menschen und Tieren) über den
Notruf 122 alarmiert werden.
Eine qualifizierte Auskunft, ob es notwendig ist,
ein Dach vom Schnee zu befreien, kann entweder über das bauausführende
Unternehmen (zB Zimmerei) oder einem Statiker eingholt werden. Besteht nach
Ansicht des Fachmannes zB keine unmittelbare Einsturzgefahr und es wäre aber
seiner Ansicht nach trotzdem sinnvoll, das Dach zu entlasten, kann ein
gewerbliches Unternehmen (zB Baufirma, Dachdecker oder Zimmerei) mit dem
Freischaufeln beauftragt werden. Jedenfalls gibt der Fachmann eine
professionelle Auskunft über zu treffende Maßnahmen. Es sollte im Vorfeld auch
abgeklärt werden, ob die Kosten von einer allfälligen Versicherungsdeckung
umfasst sind. Solange gewerbliche Firmen zur Verfügung stehen und solange keine
Gefahr in Verzug besteht, ist es aus rechtlicher Sicht nicht möglich, die
Feuerwehr damit zu beauftragen. Ebenso kann die Feuerwehr kein statisches
Gutachten abgeben.
Kontakte von Firmen die zum „Freischaufeln“ beauftragt
werden können:
Fa. Fürstauer Bau, Reintal 32, 9841 Winklern,
Tel. 04822/7366
Maschinenring Spittal, Lendorf 289, 9811 Lendorf,
Tel 059060/213
Fa. Steiner CP GmbH, Winklern 115, 9841 Winklern,
Tel. 0664/2836686
Seilwerker GmbH Office, Winkl 75, 9844 Heiligenblut,
Tel. 0676/9264733
Matthias Köferle, Tel. 0664/3877150