Falls die Verstorbene/der Verstorbene unselbstständig beschäftigt oder bereits in Pension war bzw. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, wird das zuständige Finanzamt automatisch von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. der leistungsauszahlenden Stelle verständigt.
Im Fall einer selbstständigen Berufstätigkeit der Verstorbenen/des Verstorbenen ist es für die Hinterbliebenen empfehlenswert, das zuständige Finanzamt unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterbebuch umgehend zu verständigen, um eventuelle Vorschreibungen von Steuern an die Verstorbene/den Verstorbenen zu vermeiden.
Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at
Quelle: HELP.gv.at

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